Vereinfachte Einreisebestimmungen nach China seit 2014
In 2014 wurden einige der bestehenden Visa-Regelungen für die Einreise nach China gelockert. Die neuen Bestimmungen ermöglichen sowohl Touristen als auch Geschäftsleuten eine weniger aufwendige Beantragung des jeweiligen Visumtyps.
1. Touristenvisum für Kreuzfahrten
Bisher konnten Touristenvisa ausschließlich für die ein- oder maximal zweimalige Einreise beantragt werden. Touristen, die an einer Kreuzfahrt teilnehmen, können nun ein Touristenvisum mit Mehrfacheinreise beantragen. Dafür muss eine detaillierte Reiseroute vorgelegt werden, aus dem die Anzahl der Einreisen nach China hervorgehen.
2. Hotel- und Flugbuchungen für Touristenvisum
Für die Beantragung des Touristenvisums müssen neben den allgemeinen Unterlagen die Hotel- und Flugbuchungen eingereicht werden. Mussten zuvor Hin- als auch Rückflug und Hotelbuchungen für den gesamten Zeitraum nachgewiesen werden, müssen deutsche Staatsbürger nur noch den Hinflug belegen. Auch reicht es aus, wenn EU-Bürger für Kurzaufenthalte nur die erste Hälfte der Nächte in China mit einem Buchungsbeleg nachweisen.
3. Meldebescheinigung für Visa mit einmaliger Einreise
Nach den neuen Bestimmungen müssen Staatsbürger aus 45 Ländern, darunter alle EU-Staaten, für die Beantragung eines Visums für einen Kurzaufenthalt mit einmaliger Einreise keine Meldebescheinigung für Deutschland mehr vorlegen. Diese aktualisierte Regelung gilt für alle Visatypen.
4. Mehrfacheinreise bei Geschäftsreisen
Auch Geschäftsleute profitieren von den neuen in 2014 in Kraft gesetzten Bestimmungen für die Visumserteilung: Die Voraussetzungen für das begehrte Visum mit Mehrfacheinreisemöglichkeit wurden gelockert. Das Mehrfacheinreisevisum mit sechsmonatiger Gültigkeit kann nun mit einer regulären Geschäftseinladung beantragt werden. Das Visum mit zwölfmonatiger Gültigkeit kann nun mit einer regulären Geschäftseinladung beantragt werden, wenn Sie bereits mindestens zweimal in China in den letzten zwei Jahren waren.
5. Jahresvisa für Angehörige
Die Beantragung für das Jahresvisum ist sowohl für ehemalige chinesische als auch für ausländische Staatsbürger erleichtert worden. Neben den allgemeinen Antragsunterlagen müssen nun nur noch die Privateinladung sowie der Verwandtschaftsnachweis vorgelegt werden. Bei ausländischen Staatsbürgern muss gegebenenfalls eine Erklärung hinzugefügt werden, die den dringenden Bedarf eines Jahresvisums erläutert. Das Visum muss in China innerhalb von 30 Tagen in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.
6. Einreisemöglichkeiten bei Studentenvisum
Leider wurde eine Regelung zur zwei- und mehrmaligen Einreisen beim China Studentenvisum (X2) wieder rückgängig gemacht. Aus diesem Grund kann man mit diesem Visumtyp derzeit (Stand April 2016) nur einmal einreisen.
Bei Fragen zur Einreise wenden Sie sich am besten an die Visumagentur China Visum Express. Unter der Rufnummer 030 – 2000 5990 werden Sie kompetent beraten und erfahren mehr zu den jeweiligen Visatypen mit den neuen Bestimmungen.