Vereinfachte Einreisebestimmungen nach China seit 2014

China Einreisebestimmungen vereinfachtIn 2014 wurden einige der bestehenden Visa-Regelungen für die Einreise nach China gelockert. Die neuen Bestimmungen ermöglichen sowohl Touristen als auch Geschäftsleuten eine weniger aufwendige Beantragung des jeweiligen Visumtyps.

1. Touristenvisum für Kreuzfahrten

Bisher konnten Touristenvisa ausschließlich für die ein- oder maximal zweimalige Einreise beantragt werden.  Touristen, die an einer Kreuzfahrt teilnehmen, können nun ein Touristenvisum mit Mehrfacheinreise beantragen. Dafür muss eine detaillierte Reiseroute vorgelegt werden, aus dem die Anzahl der Einreisen nach China hervorgehen.

2. Hotel- und Flugbuchungen für Touristenvisum

Für die Beantragung des Touristenvisums müssen neben den allgemeinen Unterlagen die Hotel- und Flugbuchungen eingereicht werden. Mussten zuvor Hin- als auch Rückflug und Hotelbuchungen für den gesamten Zeitraum nachgewiesen werden, müssen deutsche Staatsbürger nur noch den Hinflug belegen. Auch reicht es aus, wenn EU-Bürger für Kurzaufenthalte nur die erste Hälfte der Nächte in China mit einem Buchungsbeleg nachweisen.

3. Meldebescheinigung für Visa mit einmaliger Einreise

Nach den neuen Bestimmungen müssen Staatsbürger aus 45 Ländern, darunter alle EU-Staaten, für die Beantragung eines Visums für einen Kurzaufenthalt mit einmaliger Einreise keine Meldebescheinigung für Deutschland mehr vorlegen. Diese aktualisierte Regelung gilt für alle Visatypen.

4. Mehrfacheinreise bei Geschäftsreisen

Auch Geschäftsleute profitieren von den neuen in 2014 in Kraft gesetzten Bestimmungen für die Visumserteilung: Die Voraussetzungen für das begehrte Visum mit Mehrfacheinreisemöglichkeit  wurden gelockert. Das Mehrfacheinreisevisum mit sechsmonatiger Gültigkeit kann nun mit einer regulären Geschäftseinladung beantragt werden. Das Visum mit zwölfmonatiger Gültigkeit kann nun mit einer regulären Geschäftseinladung beantragt werden, wenn Sie bereits mindestens zweimal in China in den letzten zwei Jahren waren.

5. Jahresvisa für Angehörige

Die Beantragung für das Jahresvisum ist sowohl für ehemalige chinesische als auch für ausländische Staatsbürger erleichtert worden. Neben den allgemeinen Antragsunterlagen müssen nun nur noch die Privateinladung sowie der Verwandtschaftsnachweis  vorgelegt werden. Bei ausländischen Staatsbürgern muss gegebenenfalls eine Erklärung hinzugefügt werden, die den dringenden Bedarf eines Jahresvisums erläutert. Das Visum muss in China innerhalb von 30 Tagen in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.

6. Einreisemöglichkeiten bei Studentenvisum

Leider wurde eine Regelung zur zwei- und mehrmaligen Einreisen beim China Studentenvisum (X2) wieder rückgängig gemacht. Aus diesem Grund kann man mit diesem Visumtyp derzeit (Stand April 2016) nur einmal einreisen.

Bei Fragen zur Einreise wenden Sie sich am besten an die Visumagentur China Visum Express. Unter der Rufnummer  030 – 2000 5990 werden Sie kompetent beraten und erfahren mehr zu den jeweiligen Visatypen mit den neuen Bestimmungen.

China Visum Aktuell

Seit Mai 2019 gibt es neue Visumanträge für die Einreise nach China. Sie können sie ab jetzt nur noch online ausfüllen. Um das vervollständigte Antragsformular einzureichen, müssen Sie ab sofort einen Termin in der Visastelle vereinbaren. Die alten Anträge können nicht mehr verwendet werden.

China Visum Informationen

Eine Same Day-Ausstellung von China Visa ist derzeit nicht mehr möglich. Dafür steht die Express-Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden nun Antragstellern jeden Visa-Typs zur Verfügung.

Eine verbindliche Auskunft bezüglich den Anforderungen und der Verfügbarkeit eines Visum für China kann nur durch die chinesische Botschaft oder durch einen vom Antragsteller beauftragten China Visum Service erfolgen.

Über Chinavisum.net

Chinavisum.net informiert über die Beantragung von Visa für die Einreise nach China.

Chinavisum.net ist ein privates Unternehmen und nicht die chinesische Botschaft oder in sonstiger Weise mit der VR China verbunden oder von ihr beauftragt.