Einreisebestimmungen und Visumskategorien
Nachdem China Ende 2013 völlig neue Visumskategorien eingeführt hatte, sind seit dem einige Veränderungen in Kraft getreten. Folgend die aktuellen Neuregelungen im Visumverfahren (Stand Mai 2019):
- Deutsche Staatsbürger, die ein Touristenvisum (L) beantragen, müssen eine Buchung für den Hin- und Rückflug vorlegen. Die Hotelbuchungen müssen nicht mehr jeden einzelnen Tag der Chinareise abdecken, sondern nur noch etwa 2/3 der Übernachtungen.
- Antragsteller aus EU-Staaten ebenso wie aus den meisten westlichen Ländern können ihren Antrag in Deutschland einreichen, ohne dass die Vorlage einer Melde- oder Aufenthaltserlaubnis verlangt wird. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Visa zur einmaligen bzw. zweimaligen Einreise nach China (keine Mehrfacheinreise).
Aktuelle Bestimmungen zu Fingerabdrücken für China Visum
Entsprechend den neuesten Richtlinien der chinesischen Regierung ist bis zum 31. Dezember 2024 die Abgabe von Fingerabdrücken für die Beantragung bestimmter Visumkategorien nicht mehr erforderlich. Diese Regelung betrifft Geschäftsvisa (M-Visum), Touristen- und Besuchervisa(L), Angehörigenvisa (Q2), Crewvisa (C) und Transitvisa (G) für ein- oder zweimalige Einreisen. Diese befristete Änderung erleichtert die Visumbeantragung erheblich und ermöglicht es Reisenden und Geschäftsleuten, schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand ihre Reisepläne zu realisieren.
Überblick über die geltenden chinesischen Visa-Kategorien:
Hinter dem Visumsnamen (C, D, F, G, J, L, M, Q, R, S, X, Z) wird künftig stets auch angegeben,
ob es sich um ein Langzeitvisum mit einer mehr als 180-tägigen Geltungsdauer (Kategorie 1) oder um ein Kurzzeitvisum (Kategorie 2) mit einer Geltungsdauer bis zu 180 Tage handelt.
C – Crew-Visum (Flugzeugbesatzungen, Zugpersonal, Fernfahrer, Seeleute)
D – Visum für Einwanderer
F – Visum für Kulturschaffende, Wissenschaftler und Sportler
G – Durchreisevisum
J1 – großes Journalistenvisum (ab 6 Monate)
J2 – kleines Journalistenvisum (bis 6 Monate)
L – für Touristen (auch als Gruppenvisum möglich, Touristenvisum)
M – Geschäftsvisum / Businessvisum (Handel und Gewerbe)
Q1 –Familenzusammenführung, Pflege von Angehörigen, Adoptionsangelegenheiten (ab 6 Monate)
Q2 – Familienbesuche (bis 6 Monate)
R1 – Expertenvisum (ab 6 Monate)
R2 – Expertenvisum (bis 6 Monate)
S – Ehe- und Erbschaftsangelegenheiten oder medizinische Behandlung.
X1 – großes Studenten- oder Schülervisum (ab 6 Monate, Studentenvisum)
X2 – kleines Studenten- oder Schülervisum (bis 6 Monate, Studentenvisum)
Z1 – großes Arbeitsvisum (ab 3 Monate)
Z2 – kleines Arbeitsvisum (bis 3 Monate)
Visa für Angehörige von Chinareisenden
Angehörige von Experten sowie von Arbeitnehmern, Studenten und Journalisten, die sich länger als 6 Monate in China aufhalten, (Visumstypen J1, R1, R2, X1, Z1) können ein Angehörigenvisum beantragen. Als Angehörige gelten im visatechnischen Sinne Kinder bis 18 Jahre, Eltern, Großeltern, Geschwister sowie Ehepartner und deren Angehörige. Entsprechende Nachweise der Familienzusammengehörigkeit müssen vorgelegt werden (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde). Das Angehörigenvisum erhält dieselbe Bezeichnung wie das Visum des Hauptantragstellers. Dem Buchstabenkürzel wird als Endung ein Y hinzu gefügt (also J1-Y, R1-Y, R2-Y, X1-Y, Z1-Y).