China Angehörigenvisum (Q-Visum /S-Visum)
Ein Angehörigenvisum wird beantragt, um Verwandte in China zu besuchen, sofern der Aufenthalt länger als 60 Tage dauern soll (Bei kürzeren Aufenthalten wird ein Besuchervisum (L-Visum) beantragt). Bei den zu besuchenden Angehörigen kann es sich um chinesische Staatsbürger handeln oder aber um Ausländer, die in China arbeiten oder studieren.
Das Q-Visum ist von ehemaligen chinesischen Staatsbürgern und ihren deutschen Angehörigen zu beantragen, die den in China verbliebenen Teil der Familie besuchen möchten und hierfür eine Einladung von einem chinesischen Verwandten erhalten.
Das S-Visum ist von Deutschen zu beantragen, deren Familienangehörige in China ein reguläres Studium (X1-Visum) oder eine reguläre Beschäftigung (Z1-Visum) aufgenommen haben oder aufnehmen werden.
Es wird differenziert zwischen einem “kleinen” Angehörigenvisum (Q/S 2- bis maximal 180 Tage Aufenthalt) und einem “großen” Angehörigenvisum (Q/S 1 – bis maximal 360 Tage Aufenthalt). Das “kleine” Angehörigenvisum (S2/Q2) kann zur einmaligen , zur zweimaligen oder zur mehrfachen Einreise innerhalb von 180/365 Tagen ausgestellt werden. Pro Einreise beträgt die Aufenthaltsdauer entweder 180 Tage am Stück oder aber je 30 bzw. 60 Tage pro Einreise.
Inhaber des “großen” Angehörigenvisums (S1/S2) müssen sich nach Ankunft in China innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei melden und eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beantragen. Hierfür sind in der Regel zusätzlich zu dem Visumseintrag im Reisepass beglaubigte Geburts- und/oder Heiratsurkunden sowie ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis ist es möglich, China jederzeit zu verlassen und wieder einzureisen. Sie wird meist für ein Jahr ausgestellt und lässt sich danach unproblematisch verlängern.
Um das Angehörigenvisum zu beantragen, muss zum einen eine formgerechte Privateinladung vorgelegt werden, zum anderen muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller mit der Person, von der er eingeladen wird, eng verwandt ist (akzeptiert werden Eltern, Kinder, Geschwister sowie jeweils deren Ehepartner). Der Verwandtschaftsnachweis wird in Form von Ehe- und/oder Geburtsurkunden erbracht. Bei der Visumsbeantragung werden Fotokopien der entsprechenden Urkunden akzeptiert. Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis verlangen die Behörden in China jedoch die Vorlage beglaubigter Kopien dieser Urkunden, deren Korrektheit zuvor von den chinesischen Konsulaten in Deutschland bestätigt wurde.
Eine ordnungsgemäße Privateinladung muss die Adresse und die Telefonnummer des Gastgebers enthalten, der Gast muss mit vollem Namen aufgeführt sein. Auch seine Reisepassnummer und sein Geburtsdatum sind anzugeben. Die Einladung muss für einen bestimmten Zeitraum (von … bis …) ausgesprochen sein. Die Einladung wird dann per Hand unterschrieben, eingescannt und als Dateianlage nach Deutschland übermittelt. Sie kann in den Sprachen Deutsch, Englisch und Chinesisch erstellt sein.
Die Privateinladung wird nur dann von der Visastelle akzeptiert, wenn ihr Ausweiskopien des Gastgebers beigefügt sind.
Wenn der Gastgeber die chinesische Staatsangehörigkeit hat, muss der Einladung eine Kopie seines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beigelegt werden. Wenn die einladende Person ein in China lebender Ausländer ist, muss der Einladung die Kopie des Passes (erste Seite mit Foto) und des darin enthaltenen Chinavisums (bzw. Residence Permits) beigelegt werden. Das Muster für eine Privateinladung können Sie bei der Firma China Visum Express anfordern (kostenlose Info-Hotline 030 – 2000 5990). Dort ist man Ihnen auch gern bei der Dokumentenbeglaubigung behilflich.
Angehörige von Botschaftsmitarbeitern, die eine entsprechende Einladung des Auswärtigen Amtes der V.R. China vorlegen können, erhalten bei der Visumsbeantragung einen reduzierten Tarif. In solchen Fällen wird auf die Handling-Gebühren der Visastelle (€ 65,45 incl. Mwst) verzichtet.
China Angehörigenvisum beantragen
Der ausgefüllte Antrag muss zusammen mit den Anlagen persönlich im China Visa Application Service Center (CVASC) abgegeben werden. Sofern Sie das Visum auf dem Postweg beantragen möchten, stehen hierfür Visa-Agenturen zur Verfügung. Die Firma China Visum Express z.B. kann Ihnen das China-Visum sehr schnell beschaffen (kostenlose Info-Hotline 030 – 96 51 31 20). Eine postalische Beantragung direkt beim CVASC ist nicht mehr möglich.