China Arbeitsvisum
Ein China Arbeitsvisum wird benötigt um als Ausländer in der Volksrepublik China eine geregelte Beschäftigung aufzunehmen.
Ein typischer Fall, der ein Arbeitsvisum für China notwendig macht, wäre zum Beispiel die Entsendung nach China durch den deutschen Arbeitgeber, um in der chinesischen Außenstelle zu arbeiten.
Arbeitsvisum China beantragen
Um ein Arbeitsvisum China zu beantragen, sind mehrere Schritte notwendig.
Am Anfang steht in jedem Fall die Beantragung der chinesischen Arbeitserlaubnis durch Ihren zukünftigen Arbeitgeber. Den entsprechenden Antrag muss dieser beim Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten stellen. Je nach angestrebter Tätigkeit kann es in dieser Phase vorkommen, dass der Arbeitgeber von Ihnen ein beglaubigtes Führungszeugnis, ein Hochschulzeugnis, oder ein Gesundheitszertifikat von Ihnen verlangt. Sofern entsprechende Dokumente zwecks Vorlage in China von der chinesischen Botschaft beglaubigt werden müssen, können Sie hier das entsprechende Auftragsformular anfordern.
Bei der Beantragung von Arbeitsvisa muss die Arbeitserlaubnis immer im Original vorgelegt werden. Das heißt, Sie müssen sich das Dokument per Post oder Kurier aus China zuschicken lassen. Zusätzlich zur Arbeitserlaubnis müssen Sie noch zwei Einladungsschreiben vorlegen (in diesem Fall reicht eine Kopie):
- die Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers, dass und wann Sie die Stelle bei ihm antreten werden, sowie
- die amtliche Einladung des zuständigen Außenwirtschaftsamtes
Muster für die entsprechenden Dokumente schicken Ihnen Visaagenturen gern per Email zu. Auch auf Englisch und Chinesisch.
Arbeitsvisa werden grundsätzlich für einen Zeitraum von 0 (Null) Tagen ausgestellt. Das ist etwas irreführend, denn tatsächlich können Sie mit dem Visum nach China einreisen. Sie müssen allerdings innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft in China eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.