Neue Visumantrag-Kategorien für Chinabesucher seit September 2013
Mit den im September 2013 eingeführten Einreisebestimmungen wurden im Visumantrag Kategorien für Kulturschaffende und für Privatbesucher eingeführt. Im Antragsformular wird seitdem zwischen Einreisen zu kommerziellen und zu wissenschaftlich-kulturellen Zwecken differenziert. Außerdem werden Privatbesucher visumstechnisch von Touristen abgegrenzt, die sich die Sehenswürdigkeiten des Landes anschauen möchten.
Einführung eines „Kulturvisums“ (F-Visum)
Für Wissenschaftler, Lehrer, Kulturschaffende und Sportler wurde mit den neuen Einreisebestimmungen im September 2013 ein eigener Visumstyp eingeführt: das Kulturvisum (F-Visum). Es gilt für Personen, die in China z.B. Vorträge an einer Universität halten oder an einer Konferenz, an einem Tournier oder an einer Opernaufführung teilnehmen.
Dieser Personenkreis wurde bis zu diesem Zeitpunkt unter der Kategorie „Geschäftsvisum“ mit abgehandelt, was seitens der Antragsteller, die keine kommerzielle Zwecke verfolgten, häufig auf Irritationen stieß.
Voraussetzung für die Antragstellung ist stets die Einladung einer in China registrierten nicht-kommerziellen Organisation (z.B. Hochschule, Forschungseinrichtung, Museum, Turnier- oder Festivalveranstalter). Sofern es sich um öffentliche Auftritte von Künstlern handelt, muss dem Visumantrag zusätzlich zur Einladung des Veranstalters auch weiterhin eine Einladung des zuständigen Kulturamtes (in manchen Fällen auch des Kulturministeriums in Peking) beigefügt werden.
Das Geschäftsvisum im engeren Sinne wird fortan nur noch für wirkliche Geschäftsreisende ausgestellt, die zu Geschäftsverhandlungen, Produktüberprüfungen oder Schulungen einen chinesischen Geschäftspartner besuchen bzw. als Aussteller an Messen teilnehmen.
Einführung eines Familienvisums (Q1-Visum) für Familienbesuche in China
Besucher von in China lebenden Familienangehörigen oder Freunden, die bis dahin visatechnisch als Touristen galten, erhielten 2013 ebenfalls eine eigene Visumsantragskategorie. Unterschieden wird dabei zwischen dem Langzeit-Familienvisum (Q1-Visum) und dem Kurzzeit-Besuchervisum, das auch von Personen ohne Familienangehörigkeit genutzt werden kann (Q2-Visum).
Sofern die Familienbeziehung dokumentiert werden kann, ist die Beantragung eines Dauervisums mit bis zu dreijähriger Gültigkeit möglich. Voraussetzung ist die entsprechende Einladung eines Angehörigen sowie der Verwandtschaftsnachweis. Der Beleg der Familienbeziehung erfolgt über die Vorlage einer Heirats- oder Geburtsurkunde bzw. über einen Adoptionsnachweis. Der berechtigte Personenkreis beinhaltet Ehegatten sowie Eltern, Großeltern und Geschwister [sowie auch deren Ehegatten]. Das Visum wird nach Ankunft in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt, mit der so oft ein- und ausgereist werden kann, wie gewünscht.
“Kleines” Besuchervisum (Q2-Visum) für Besuche von Freunden und Bekannten
Mit dem “kleinen” Besuchervisum sind Chinabesuche auf maximal 90 Tage begrenzt. Es können maximal zwei Einreisen innerhalb von drei Monaten mit je 30 Tagen Aufenthalt nach Visumserteilung erfolgen. Das Visum wird bei Vorlage der Privateinladung eines Ausländers erteilt, der über eine Aufenthaltsgenehmigung für China verfügt.
Das Touristenvisum wird gemäß dieser Einreisebestimmungen nur noch an Personen ausgestellt, die eine Pauschalreise gebucht haben oder eine private Rundreise durch China planen. Im Visumantrag muss entsprechend unter Reisezweck “Tourismus” angekreuzt und die Reise mit einem Reiseplan bzw. Hotelbuchungen belegt werden.