China Visa für Kinder chinesischer Eltern
Nach einer Neuregelung im Mai 2015 müssen für Kinder, die in Deutschland geboren sind und bei denen ein Elternteil chinesisch ist, bestimmte Nachweise für die Beantragung eines China Visum erbracht werden.
Ein chinesisches Visum kann den neuen Bestimmungen zufolge für ein Kind unter zwei Jahren nur dann beantragt werden, wenn dieses bereits drei Mal in China gewesen ist. Die Reisen müssen anhand entsprechender Visa im Pass des Kindes nachgewiesen werden.
Ist das Kind älter als zwei Jahre, dann müsste nachgewiesen werden, dass das Kind bereits mehr als 18 Monate in Deutschland bzw. in einem anderen Land außerhalb Chinas gelebt hat. Ist das der Fall, so kann mit deutscher Staatsbürgerschaft regulär ein chinesisches Visum in Deutschland für das Kind beantragt werden.
Gegebenenfalls kann es sein, dass trotz der erbrachten Belege der Nachweis über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung des chinesischen Elternteils für Deutschland verlangt wird. In manchen Fällen wird zusätzlichen oder stattdessen ein Erklärungsschreiben angefordert.
Können die Nachweise über frühere Reisen des Kindes nach China bzw. einen Aufenthalt von mindestens 18 Monaten außerhalb Chinas nicht erbracht werden, kann trotz deutscher Staatsbürgerschaft kein China Visum in Deutschland beantragt werden. Stattdessen muss für das Kind ein Einreisedokument direkt beim Konsulat beantragt werden.
Beantragung des China Visums über eine Visumagentur
Die Beantragung von China Visa erfolgt regulär über eine der chinesischen Visastellen, je nachdem in welchem Bundesland das Kind und seine Familie lebt. Die vier von der Chinesischen Botschaft beauftragten Visastellen befinden sich in den Städten München, Frankfurt, Berlin und Hamburg. Es ist nicht unbedingt empfehlenswert, die Unterlagen per Post an die zuständige Visastelle zu schicken. Die Sendung wird zwar entgegen genommen, aber mit zusätzlichen Gebühren von über €35,- berechnet.
Für ähnliche Kosten ist es bereits möglich, eine Visumagentur, z.B. China Visum Express in Frankfurt am Main, zu beauftragen. Visumagenturen nehmen Antragsunterlagen per Post (oder Kurier) entgegen. Darüber hinaus werden diese vor Einreichung bei der Chinesischen Visastelle geprüft und Ihnen die Wege zur Visastelle abgenommen. Nach Erteilung wird der Pass mit chinesischem Visum zurück zum Antragsteller/der Antragstellerin geschickt.