Das China Besuchervisum beantragen
Das chinesische Besuchervisum wird beantragt, um Freunde und Bekannte in China im Rahmen eines Kurzaufenthalts zu besuchen. Hierbei kann es sich um chinesische Staatsbürger handeln oder aber um Ausländer, die vorübergehend in China arbeiten oder studieren.
Für die Beantragung muss eine Einladung des Gastgebers/der Gastgeberin in China vorgelegt werden. Diese ist nur gültig und wird nur dann von den chinesischen Visastellen akzeptiert, wenn eine Kopie des Ausweises des Gastgebers/der Gastgeberin hinzugefügt wird. Wenn die einladende Person ein in China lebender Ausländer/eine Ausländerin ist, muss der Einladung die Kopie des Passes (erste Seite mit Foto) und des darin enthaltenen China Visum (bzw. Residence Permits) beigelegt werden. Das Muster für eine Privateinladung können Sie bei der Firma
China Visum Express anfordern (kostenlose Info-Hotline 030 – 20005990).
Die Unterlagen für China Besuchervisa müssen nicht im Original vorliegen. Dementsprechend können sowohl die Einladung als auch die Kopie des Ausweises per Email nach Deutschland zum Antragsteller/der Antragstellerin übermittelt werden.
Die Gültigkeit der chinesischen Besuchervisa beträgt 90 Tage, innerhalb derer die Einreise stattfinden müsste. Die Ausreise aus China kann später erfolgen. Die Aufenthaltsdauer kann in der Regel einmal vor Ort bei der lokalen Polizeibehörde um den bewilligten Zeitraum verlängert werden.
Beantragung durch eine Visumagentur
Der ausgefüllte Antrag muss zusammen mit den Anlagen persönlich im China Visa Application Service Center (CVASC) abgegeben werden. Sofern Sie das China Besuchervisum auf dem Postweg beantragen möchten, stehen hierfür Visa-Agenturen zur Verfügung. Die Firma China Visum Express z.B. kann Ihnen das China Visum, wenn gewünscht, sehr zügig beschaffen. Eine postalische Beantragung direkt beim CVASC ist nicht möglich.