Beglaubigung von Dokumenten zwecks Verwendung in der V.R.China
Um in China Rechtsgeschäfte eingehen zu können, sind vielfach deutsche Dokumente vorzulegen. Diese müssen zuvor “legalisiert” werden – d.h. von den chinesischen Konsulaten bzw. der chinesischen Botschaft in Berlin zum Gebrauch in China freigegeben werden. Anders als die Visa-Beantragung wurde die Dokumentenbeglaubigung 2012 nicht ausgelagert, sondern erfolgt weiterhin durch die Mitarbeiter der Botschaft.
Am häufigsten werden Personenstandsurkunden beglaubigt, wie z. Bsp. Heirats- und Geburtsurkunden. Diese sind immer dann vorzulegen, wenn ein China Angehörigenvisum vor Ort in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden soll.
Im Zuge der Beantragung einer Arbeitserlaubnis kommt es häufig vor, dass der zukünftige Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert. Auch dieses muss zuvor den Stempel der chinesischen Botschaft erhalten.
Wenn man in China heiraten will, muss man die Ledigkeits-Bescheinigung eines deutschen Meldeamtes vorlegen – und diese ist ebenfalls nur mit Genehmigung der chinesischen Botschaft gültig.
Gerne kümmern wir uns auch um die vorgelagerten Beglaubigungen durch Notare, Gerichte, Landesämter sowie durch das Bundesverwaltungsamt.
Auftragsformular hier herunter laden:
Es gibt außerdem eine Vielzahl weiterer Dokumente, die gelegentlich in China in beglaubigter Form vorzulegen sind:
- Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Lebenspartnerschaft, Ledigkeit)
- Polizeiliches Führungszeugnis (z.B. zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis in China)
- Melde- und Wohnsitzerklärungen
- Schul- und Hochschulzeugnisse
- Adoptionspapiere
- Gesellschaftsverträge (GbR, GmbH, AG etc.)
- Gesellschafterbeschlüsse
- Vollmachten
- Zertifikate (z.B. TÜV)
- Geschäftliche Verträge (Kauf, Lieferung)
- Arbeitsverträge
- Rechnungen
- Ausfuhrnachweise
- Medizinische Atteste, Impfpässe
- Patente
- Tierärztliche Zertifikate
Die Einreichung von Dokumenten kann nicht per Post, sondern nur persönlich erfolgen. Die Gebühren betragen bei amtlichen, d.h. von Behörden ausgestellten, Dokumenten € 15,-, bei Zivildokumenten € 35,-. Soll die Bearbeitung am selben Tag erfolgen, so erhöhen sich die Gebühren. Der Betrag ist bei der Botschaft per Kreditkarte zu bezahlen.
Die meisten Visa-Agenturen nehmen Ihnen gerne den Weg zur Botschaft (bzw. dem Konsulat) ab. Die Verbindung von Visumantrag und Dokumentenbeglaubigung ergibt sich schon daraus, dass bei der Umwandlung des China Angehörigenvisums (Typ S und Q) in China stets beglaubigte Personenstandsurkunden vorgelegt werden müssen.
Die Firma China Visum Express hilft Ihnen bei der Dokumentenbeglaubigung gern weiter (kostenlose Info-Hotline 030 – 2000 5990). Das Auftragsformular zur Dokumentenbeglaubigung können Sie sich hier herunter laden: Auftragsformular zur Dokumentenbeglaubigung
Legalisation / Urkundenbeglaubigung
Preis und Bearbeitungszeiten bei der chinesischen Botschaft in Berlin (Stand 23.08.2018)
Normal (4 Tage) | Beschleunigt (2 Tage) + €25,00 | Same Day + €35,00 | |
Urkunden für zivile Angelegenheiten chinesischer Staatsbürger | € 6,00 | € 31,00 | € 41,00 |
Urkunden für Geschäftsangelegenheiten chinesischer Staatsbürger | € 13,00 | € 38,00 | € 48,00 |
Urkunden für zivile Angelegenheiten nicht-chinesischer Staatsbürger | € 15,00 | € 40,00 | € 50,00 |
Urkunden für Geschäftsangelegenheiten nicht-chinesischer Staatsbürger | € 35,00 | € 60,00 | € 70,00 |